Kurztest der Berliner Datenschutzbeauftragten, 03.07.2020 (zitiert nach einem Artikel von Moritz Tremmel/dpa)
Viele Videokonferenzsysteme können nicht rechtskonform genutzt werden – es gibt aber sichere Alternativen

Seit der Zunahme von Home Office und der daraus resultierenden Notwendigkeit von Remote Leadership sind die Nutzerzahlen von Videokonferenzsystemen rasant gestiegen. Doch dabei ist aus Sicht der Datensicherheit Vorsicht geboten.
Die führenden Videokonferenzsysteme Zoom, Teams und Skype von Microsoft sowie Google Meet, GoToMeeting, Blizz und Cisco Webex weisen Mängel auf, die eine rechtskonforme Nutzung des Dienstes ausschließen. Dies ist das Ergebnis eines Kurztests der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk. Die Berliner Datenschutzbehörde überprüfte 17 Videokonferenzsysteme hinsichtlich ihrer rechtskonformen Auftragsverarbeitungsverträgen. Bei MS Teams bspw. sehen die Datenschützer „viele Unklarheiten und Widersprüche im Auftragsverarbeitungsvertrag.“ Bei Zoom beinhalten die Mängel laut des Kurztests der Landesdatenschutzbeauftragten „unzulässige Datenexporte sowie nicht zulässige Einschränkungen der Löschpflicht“. Zudem werden seitens der Datenschutzbehörde „Zweifel an der Zuverlässigkeit des Anbieters“ geäußert.
Eine positive Einschätzung seitens der Berliner Datenschützter erhielten in dem Kurztest kommerziell bereitgestellte Instanzen der Open-Source-Software Jits (der Anbieter Netways bzw. sichere-videokonferenz.de), Tixeo Cloud, Big Blue Button (des Anbieters Werk21) sowie Wire.

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